Einige Händler:innen können eine zusätzliche Gebühr (Händleraufschlag) erheben, wenn Sie mit einer Firmenkarte bezahlen, um Kosten für die Abwicklung von Kartenzahlungen auszugleichen.
Die Händler:innen sind verpflichtet, Sie über die Gebühren zu informieren und Ihre Zustimmung für deren Erhebung einzuholen. Da die Gebühren für gewöhnlich nicht auf dem Beleg aufgeführt sind, werden sie in der Regel bei der Zahlungsabwicklung angezeigt. Ihre Zustimmung wird am Kartenterminal eingeholt und die zusätzliche Gebühr erscheint auf dem Beleg, der am Kartenterminal gedruckt wird.
Die Entscheidung über die Erhebung zusätzlicher Gebühren liegt bei den Händler:innen. Um Händleraufschläge zu vermeiden, fragen Sie bitte vor dem Kauf bei dem jeweiligen Händler/der jeweiligen Händlerin nach, ob er/sie den Zuschlag erhebt.
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