Ein gültiger MwSt-Beleg (manchmal auch als MwSt-Eingangsrechnung bezeichnet) ist ein Dokument, das die Informationen enthält, die Ihr Finanzteam normalerweise benötigt, um die MwSt in der EU zurückzufordern und zu melden.
Voraussetzungen für einen gültigen MwSt-Beleg
In der EU sollte auf einem MwSt-Beleg/einer MwSt-Eingangsrechnung Folgendes ersichtlich sein:
Angaben zum Lieferanten/zur Lieferantin (bzw. zum Händler/zur Händlerin):
- Rechtlicher Name des Lieferanten/der Lieferantin (bzw. des Händlers/der Händlerin)
- Adresse des Lieferanten/der Lieferantin
- USt.-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) des Lieferanten/der Lieferantin
Beleg-/Eingangsrechnungsdetails:
- Ausstellungsdatum (Datum des Belegs/der Eingangsrechnung)
- Eindeutige Eingangsrechnungs-/Belegnummer (eine fortlaufende Kennung)
Kaufdetails:
- Beschreibung der Waren/Dienstleistungen (was Sie gekauft haben)
- Menge (falls zutreffend)
Umsatzsteuer (MwSt) und Gesamtsummen:
- Gesamtnettobetrag (ohne MwSt)
- Mehrwertsteuersatz (z. B. 19 %, 21 %, 25 %)
- MwSt.-Betrag (MwSt-Wert pro Satz, falls mehrere Sätze gelten)
- Gesamtbruttobetrag (einschließlich MwSt)
- Währung
Gut zu wissen: Ein Beleg kann als Nachweis für den Kauf gültig sein, aber für die MwSt-Rückforderung nur dann verwendet werden, wenn er die MwSt-Informationen des Lieferanten/der Lieferantin sowie eine Aufschlüsselung der MwSt enthält.
So prüfen Sie, ob Ihr MwSt-Beleg gültig ist
Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit Nein beantworten, ist Ihr MwSt-Beleg höchstwahrscheinlich ungültig.
- Details zum Lieferanten/zur Lieferantin: Zeigt der Beleg den vollständigen offiziellen Namen und die eingetragene Adresse des Händlers/der Händlerin?
- USt.-ID: Ist die gültige USt.-ID des Lieferanten/der Lieferantin zu sehen?
- Ausstellungsdatum: Enthält das Dokument ein konkretes Datum der Eingangsrechnung oder des Belegs?
- Eindeutige Referenz: Gibt es eine eindeutige Eingangsrechnungs- oder Belegnummer?
- Aufschlüsselung der MwSt: Zeigt der Beleg die MwSt als spezifischen Satz (%) und Betrag? (Hinweis: Ein Vermerk wie „MwSt enthalten“ ist in der Regel nicht ausreichend für eine vollständige Rückerstattung der MwSt).
- Finanzielle Gesamtsummen: Zeigt der Beleg eine klare Aufschlüsselung des Nettobetrags, des MwSt-Betrags und des Bruttobetrags (Gesamtbetrags)?
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